BK drehkran 02Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes haben vor einigen Jahren einheitliche Ausbildungsgrundsätze für Turmdrehkranführerschulungen entwickelt.

Entscheidet sich ein Ausbildungsbetrieb sich im Rahmen einer Zertifizierung, diesen hohen Standard einzuhalten, so garantiert dies dem Teilnehmer eine umfangreiche und solide Ausbildung mit einem einheitlichen Ausbildungsniveau. Auch wurde dafür gesorgt, daß dieser Befähigungsnachweis in Ländern wie z.B. Österreich, Schweiz oder Frankreich Gültigkeit hat.

Dieses einheitliche Schulungskonzept auf Grundlage der BGG 921 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ führt außerdem dazu, dass sich die Bauberufsgenossenschaften nur noch an diesen Lehrgängen beteiligen bzw. dies akzeptieren, wenn die Schulungsstätten von den o. g. Verbänden zertifiziert worden sind.

Die Zertifizierung erfolgt beim ZULASSUNGSAUSSCHUSS FÜR PRÜFUNGSSTÄTTEN VON MASCHINENFÜHRERN IN DER DEUTSCHEN BAUWIRTSCHAFT, kurz ZUMBau bei der wir seit 2012 zugelassen sind.

 
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